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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:

  • Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
  • Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
  • Vorlage ZB II.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandeburg:

11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Zuständigkeit

Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland

Adresse
Dallgower Straße 9
14612 Falkensee

Landkreis Havelland - 32.4 - Kfz-Zulassung

Adresse
Goethestraße 59/60
14631 Nauen
(Dienststelle Nauen)
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 7
14712 Rathenow
(Dienststelle Rathenow)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Glaswinkler
Telefon +49 3321 403-5151

 
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