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Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Hierfür haben Sie entweder
Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie
Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Voraussetzungen:
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
(Ausländerbehörde)