Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Sie können den Antrag alternativ auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden (https://bscw.bund.de). Über den Antrag entscheidet dann die zuständige Ausländerbehörde.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung.
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.