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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung

Volltext

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

  • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

Verfahrensablauf

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie

-      in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,

-      in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland

Adresse
Dallgower Straße 9
14612 Falkensee

Landkreis Havelland - 55.1 - Ausländerbehörde

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

(Ausländerbehörde)

 
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