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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Rechtsgrundlage(n)

Volltext

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 
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