Antragsformulare sind im Internet auf den Serviceseiten der Landgerichte und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts verfügbar.
Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Dolmetscher- oder Übersetzerstudiums an einer Hochschule im Inland oder Zeugnis über eine im Inland bestandene staatliche Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung oder
- Zeugnis über eine im Ausland bestandene Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung, sofern diese von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt ist.
Die Qualifikationsnachweise sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Bei Anträgen auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher sind darüber hinaus Arbeitsreferenzen über die praktische Dolmetschertätigkeit einzureichen. Soweit die genannten Nachweise in ausländischer Sprache vorliegen, ist außerdem eine von einem ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung beizufügen. Weiterhin sind mit dem Antrag einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf,
- polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes),
- bei Personen, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, die Niederlassungserlaubnis.