Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 43 „Zentrum Luchgärten“, 3. Änderung (Teilbereich)"
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
F 43 „Zentrum Luchgärten“, 3. Änderung (Teilbereich)
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes F 43 „Zentrum Luchgärten“ (Teilbereich), bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit
vom 17. Mai bis einschließlich 18. Juni 2025
gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Zur persönlichen Beratung vor Ort (oder telefonisch) wird gebeten vorab einen Termin unter der Nummer 03322-281445 zu vereinbaren.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite und während der Sprechzeiten vor Ort einzusehen.
Hinweis: Am Do, 29. Mai 2025 und, Fr, 30. Mai 2025 sowie am Mo, 9. Juni 2025 bleibt das Rathaus geschlossen.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes F 43 „Zentrum Luchgärten“ (Teilbereich), bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung mit Stand Mai 2025: Inhalt der Änderung ist die Anpassung der Lage/Abgrenzung der Gebietsarten an den Bestand sowie die Änderung der Zweckbestimmung für einen Teil der öffentlichen Grünfläche in „Sport und Spiel“ im Bereich des Jugendclubs sowie die Streichung der Textlichen Festsetzung Nr. 16.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) BauGB und § 10a (1) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 (2) S. 5 BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht worden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de unter Datenschutz zur Verfügung.
gez. Heiko Richter Falkensee, 16. Mai 2025
Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen –
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee
E-Mail:


