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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 95 „Kita Kochstraße“"

Die Auslegung war vom 01.08.2023 um 07:00 Uhr bis zum 01.09.2023 um 23:59 Uhr aktiv.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 95 „Kita Kochstraße“

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 95 „Kita Kochstraße“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Prüfung der Umweltbelange wird in der Zeit

 

vom 1. August bis einschließlich 1. September 2023

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch             9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                             9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                                    9 Uhr bis 12 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Bei dem Wunsch nach persönlicher Einsichtnahme im Stadtplanungsamt ist vorher bitte ein Termin zu vereinbaren.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 95 „Kita Kochstraße“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung
  • Prüfung der Umweltbelange

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. In Verbindung mit § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft/Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                                 Falkensee, 15. Juli 2023

Bürgermeister                          

 

 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Amtsblatt 07/2023 (4046 kB)
PDF-Download B-Plan F 95 Kita Kochstraße - Planzeichnung (738 kB)
PDF-Download B-Plan F 95 Kita Kochstraße - Begründung (1532 kB)
PDF-Download B-Plan F 95 Kita Kochstraße - Prüfung Umweltbelange (2880 kB)
PDF-Download B-Plan F 95 Kita Kochstraße - Prüfung Umweltbelange, Bestandsplan (70 kB)
PDF-Download DSGVO (34 kB)
JPG-Download Stadtplanausschnitt (553 kB)

Ansprechpartner

Maria Grötschel
Rathaus, Gebäude E, Falkenhagener Straße 43/49
Falkensee
Telefon (03322) 281424
Telefax (03322) 281176
E-Mail:
 
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