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Information zum Sanierungsgebiet


  
Am 07.Dezember 2005 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Zentrum" beschlossen. Mit der Veröffentlichung in Amtsblatt des Monats Januar 2006 ist die Satzung rechtsverbindlich geworden. Damit treten im Rahmen der Stadterneuerung besondere sanierungsrechtliche Bestimmungen in Kraft. Die genaue Gebietsabgrenzung kann in der Stadtverwaltung Falkensee, Stadtplanungsant, Falkenhagener Straße 43/49, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Grundstückseigentümer werden feststellen, dass durch das Grundbuchamt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des § 143 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Sanierungsvermerk "Es wird ein Sanierungsverfahren durchgeführt." in die zweite Abteilung ihres Grundbuches eingetragen wird. Durch die Eintragung des Sanierungsvermerkes werden alle Grundstückseigentümer und jeder andere, der Grundstücksinteressen im Sanierungsgebiet hat, über das zeitlich begrenzte Sonderrecht des BauGB gem. §§ 136 ff. informiert. Das Grundbuchamt wird auf die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht nach § 144 BauGb hingewiesen, soweit die dort genannten Rechtsvorgänge grundbuchrelevant sind. Sie wissen damit, dass die Maßnahmen mit der Stadt abgestimmt werden müssen. Durch diese Vorgehensweise werden Fehlinvestitionen weitgehend ausgeschlossen. Der Sanierungsvermerk dient insofern dem Schutz der Beteiligten im Sanierungsgebiet.

Der Sanierungsvermerk hat lediglich informellen Charakter. Er stellt keine Grundstücksbelastung im Sinne des Grundbuchrechtes dar und hat damit keine Rangstelle im Grundbuch. Finanzierungen, für die Sicherheiten im Grundbuch gestellt werden müssen, oder andere Belastungen in den Grundbüchern können weiterhin erfolgen. Nach dem Abschluss der Sanierung werden die Sanierungsvermerke wieder gelöscht. Durch die Eintragung und die Löschung entstehen keine Kosten..

Ratsuchende können sich auch telefonisch unter +49 3322 281425 oder per Mail unter an die Mitarbeiter im Stadtplanungsamt wenden.
 

 
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