Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einwohnerbeteiligungssatzung


In der Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) sind Verfahren der Einwohnerbeteiligung geregelt, die über die landesrechtlich vorgegebene Beteiligung hinausgehen. Die aktuelle Fassung der EbetS wurde von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 06.11.2019 beschlossen. Darin sind drei Wege zur Einwohnerbeteiligung geregelt: die Einwohnerfragestunde, die Einwohnerversammlung und die Einwohnerbefragung.

 

Die Einwohnerfragestunde findet in der Regel zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung der SVV oder einer der Ausschüsse statt. Die Einwohnerschaft kann hier der SVV oder dem Bürgermeister kurze mündliche Fragen stellen. Es muss dabei aber um Gemeindeangelegenheiten oder Beratungsgegenstände der SVV bzw. um ausschussbezogene Angelegenheiten gehen.

 

Bei einer Einwohnerversammlung werden wichtige Angelegenheiten gemeinsam mit der Einwohnerschaft erörtert. Sie kann vom Bürgermeister einberufen oder von der Einwohnerschaft beantragt werden. Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Einwohnerversammlung sind in der EbetS geregelt.

 

In wichtigen Angelegenheiten kann die SVV eine Befragung der Einwohnerschaft beantragen. Auch die Einwohnerbefragung ist in der EbetS verankert.

 

Die vollständige Einwohnerbeteiligungssatzung können Interessierte hier herunterladen.

 

Eine weitere Möglichkeit der Einwohnerbeteiligung ist der Einwohnerantrag. Mit einem Einwohnerantrag kann die Einwohnerschaft verlangen, dass die SVV über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet. Das Verfahren und die zulässigen Angelegenheiten regelt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§14 BbgKVerf).

 

Direktdemokratische Instrumente, also Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, sind ebenfalls in der Kommunalverfassung (§15 BbgKVerf) geregelt. In einem Bürgerentscheid sind alle zur Kommunalwahl berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner aufgerufen, anstelle der SVV verbindlich über eine Sachfrage zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid findet nicht zu allen Angelegenheiten statt. Die Bürgerinnen und Bürger können durch eine Unterschriftensammlung einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).

 
See bei schönem Wetter