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Landkreis Havelland stellt neue Rettungsdienstgebührensatzung 2025 vor – Keine Kostenbelastung für Bürgerinnen und Bürger

Falkensee, den 26.​03.​2025


Der Kreistag des Landkreises Havelland hat in seiner Sitzung am Montag die neue Rettungsdienstgebührensatzung für das Jahr 2025 einstimmig beschlossen. Grundlage hierfür war eine neue umfassende Musterkalkulation, die unter Beteiligung eines externen Beraters und in enger Abstimmung mit den Kostenträgern, insbesondere dem Verband der Ersatzkrankenkassen, entwickelt wurde. Durch die nun beschlossene Satzung ist sichergestellt, dass im Havelland auch weiterhin keine Gebühren für die berechtigte Inanspruchnahme des Rettungsdienstes direkt von den Patienten erhoben werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei vorsätzlichem Missbrauch oder einer mutwilligen Falschalarmierung, kann ein Gebührenbescheid ergehen. Besonders hervorzuheben ist, dass der Landkreis Havelland aufgrund der erzielten Einigung mit den Kostenträgern nicht den sogenannten Festbeträgen gemäß § 133 SGB V unterliegt. Dies bedeutet, dass weder eine Selbstbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist, noch dass der Landkreis zusätzliche Mittel aufbringen muss. Die neue Kalkulationsgrundlage gewährleistet eine auskömmliche und wirtschaftliche Finanzierung und entspricht allen gebührenrechtlichen Anforderungen.

 

 
 
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