Winterdienst: Stadt zieht erste Bilanz
Der starke Wintereinbruch rund um den Jahreswechsel hat in Falkensee zu erheblichen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr geführt. Viele Bürgerinnen und Bürger äußerten ihren Ärger und ihre Sorge über ungeräumte Straßen und glatte Gehwege im Zentrum. Die Stadtverwaltung nimmt diese Rückmeldungen sehr ernst und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten und versichert, dass Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bereits eingeleitet wurden.
„Wir haben ein Dienstleistungsunternehmen mit dem Winterdienst beauftragt, das seiner Verantwortung leider in vielen Bereichen nicht gerecht geworden ist“, so Bürgermeister Heiko Richter. Die Situation der letzten Tage war für viele Bürgerinnen und Bürger in Falkensee frustrierend – und das zu Recht. Die Stadt steht seit dem Wochenende in engem Austausch mit dem Unternehmen, um die Ursachen zu klären und schnelle Verbesserungen zu erreichen. „Das Unternehmen hatte zugesichert die Hauptachsen bis Schulbeginn freizuräumen. Das sah heute Morgen leider ganz anders aus. Wir suchen weiterhin das Gespräch mit den Verantwortlichen und fordern Nachbesserungen ein.“
Damit sich die Falkenseerinnen und Falkenseer bei Schnee und Eis sicher in unserer Stadt fortbewegen können, sind auch alle Anwohnenden angehalten, die Gehwege vor ihren Grundstücken schnee- bzw. eisfrei zu halten, so dass Personen keinen Schaden nehmen. Grundsätzlich gilt, dass in der Zeit von 7 bis 20 Uhr ist gefallener Schnee und Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen sind. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Anliegende sind verpflichtet, den Gehweg in einer Mindestbreite von einem Meter von Schnee freizuhalten. Sollte kein separater Gehweg vorhanden sein, muss in jedem Fall ein 1,00 Meter breiter Streifen freigehalten werden. Dieser Streifen kann sich sowohl auf der Fahrbahn als auch am Grundstück (Seitenbereich) befinden. In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) beträgt die Breite 1,50 Meter. Bei Eis- und Schneeglätte ist auf den Gehwegen zu streuen. Der Schnee ist am Gehweg- bzw. am Fahrbahnrand so zu lagern, dass er den Verkehr nicht gefährdet. Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse ist der Winterdienst auf Gehwegen und auch Fahrbahnen von den Anliegenden durchzuführen. Bitte informieren Sie sich zu allen Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst der Stadt Falkensee unter www.falkensee.de/winterdienst. Hier finden Sie auch die Übersicht der Reinigungsklassen.
Bild zur Meldung: Unser Bild eine Winterlandschaft entlang eines Grabens.



