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3. Dezember 2025, 10 Uhr: Fahnenhissung zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung"

Falkensee, den 02.​12.​2025

Der Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sichert allen Menschen zu, dass sie wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen.  Dennoch treffen Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag auf vielfältige Barrieren. Das können physische Hindernisse sein wie zu hohe Bordsteine, fehlende Fahrstühle oder zu schmale Hauseingänge, oder aber auch Kommunikationsbarrieren (z. B. fehlende Verdolmetschung von Veranstaltungen in Deutsche Gebärdensprache oder Leichte Sprache). Das führt dazu, dass sie nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. 

 

Um dem Thema mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu verschaffen, hat die Stadtverordnetenversammlung im April 2024 den Beschluss gefasst, dass die Stadtverwaltung jährlich am 3. Dezember, dem „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“, die „Flagge der Überwindung und der Behinderung“ hissen soll. Die diesjährige Flaggenhissung erfolgt am 3. Dezember 2025 um 10 Uhr vor dem Falkenseer Rathaus. Die Redebeiträge zur Fahnenhissung werden in Deutsche Gebärdensprache und in Leichte Sprache verdolmetscht.

 

Interessierte sind herzlich eingeladen, mit ihrer Anwesenheit ein Zeichen für Inklusion zu setzen.

 

Bild zur Meldung: 3. Dezember 2025, 10 Uhr: Fahnenhissung zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung"

 
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