Landkreis Havelland: Maul- und Klauenseuche im Landkreis Märkisch-Oderland – Landwirtschaftsministerium verlängert stand still im gesamten Land Brandenburg
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg hat aufgrund des jüngsten Falles der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Hönow entschieden, die Eilverordnung über den sogenannten stand still um weitere 48 Stunden zu verlängern. Der Landkreis Havelland ist weiterhin nicht von der Seuche betroffen. Bislang liegen noch nicht alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse aus dem betroffenen Bestand sowie aus den Kontaktbeständen vor. Deshalb endet das Verbringungsverbot für Klauentiere, deren Teile (z. B. aus Schlachtungen) und Gülle erst mit Ablauf des 15. Januar 2025 im Land Brandenburg. Im Ausbruchsbetrieb der Seuche wurden am Wochenende die ersten epidemiologischen Untersuchungen und Ermittlungen durchgeführt. Der Betrieb hatte Kontakte zu anderen Betrieben in den Landkreis Barnim, Oder-Spree und in den Landkreis Oberhavel. Einige Kontakt-Tierhaltungen mussten gekeult werden. Das Veterinäramt empfiehlt jedoch dringend, alle Biosicherheitsmaßnahmen auch in den nächsten Wochen weiter aufrecht zu erhalten. Dazu gehört die Möglichkeit der Schuhdesinfektion vor dem Betreten von Ställen, Zugangsbeschränkungen für betriebsfremde Personen, Betreten von Tierhaltungen nur in Schutzkleidung und das Führen eines Besucherbuchs. Das MKS-Virus ist hochansteckend. Die häufigste Übertragungsart ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. An MKS erkrankte Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, aber auch mit Speichel, Milch, Dung und der Atemluft. Es besteht zudem ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen. Da auch die wild lebenden Paarhufer betroffen sein können (Rotwild, Rehwild, Muffelwild, Schwarzwild etc.), wird die Jägerschaft aufgerufen, besonders wachsam zu sein. Sollten Wildtiere erlegt oder aufgefunden werden, die die typischen Krankheitserscheinungen zeigen, muss das umgehend beim Veterinäramt unter der Rufnummer 03321 403 5507 gemeldet werden. Notwendige Untersuchungen werden dann eingeleitet.



