Scheinbar unlösbarer Streit am Gartenzaun? Schiedsstellen der Stadt Falkensee bieten Hilfe
Bevor bürgerrechtliche Streitigkeiten, insbesondere Konflikte unter Nachbarn, vor Gericht ausgetragen werden, kommt es zu einem Schlichtungsversuch vor einer sogenannten Schiedsstelle. Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten und eine Einigung herbeizuführen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Konflikt aufgrund von überhängenden Ästen oder zu dicht bebauten Grundstücksgrenzen handeln wie auch um die Verletzung der persönlichen Ehre durch beispielsweise Beleidigungen. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich beendigen kann. In der Stadt Falkensee sind drei Schiedsstellenbezirke eingerichtet. Sie werden jeweils von einer Schiedsperson sowie einer Stellvertreterin besetzt. Seit Dezember 2024 sind die drei Schiedsstellenbezirke mit folgenden amtlich berufenen Schiedsfrauen und Schiedsmännern vertreten:
Bezirk I
Falkenhain; Waldheim (nördlich der Bahnlinie bis zur Bahnhofstraße übergehend in die Schönwalder Straße)
Schiedsperson Michael Hölger
Telefon-Nr.: 03322 234610
E-Mail:
Stellvertretende Schiedsperson Claudia Scharberger-Schulze
Telefon-Nr.: 03322 4329555
E-Mail:
Bezirk II
Finkenkrug (südlich der Bahnlinie bis zur Potsdamer Straße)
Schiedsperson Stefan Marotzke
Telefon-Nr.: 0171 5553934
E-Mail:
Stellvertretende Schiedsperson Sabrina Zellinger
Telefon-Nr.: 0156 80881010
E-Mail:
Bezirk III
Seegefeld; Falkenhagen; Falkenhöh
Schiedsperson Klemens Wegner
Telefon-Nr.: 03322 3683
E-Mail:
Stellvertretende Schiedsperson Karin Klemme
Telefon-Nr.: 03322 203444 / 0173 6084866
E-Mail:
Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann behilflich. Örtlich zuständig ist diejenige Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat).
Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung Zeit, Geld und Nerven. Bürgermeister Heiko Richter appelliert daher an Betroffene, in Streitfällen zunächst die Schiedsstellen zu kontaktieren. „Die Falkenseer Schiedsleute sind vertrauenswürdige Personen, die durch den Direktor des Amtsgerichtes Nauen, der auch die Dienst- und Fachaufsicht führt, ins Amt berufen werden und ihre Tätigkeit ehrenamtlich und mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausüben.“
In den Jahren 2022 bis 2024 wurden bei jeder der drei Schiedsstellen jährlich durchschnittlich zehn Anträge auf Durchführung von Schiedsverfahren gestellt. Die Quote der Verfahren, die in Falkensee durch eine gütliche Einigung erledigt wurden, liegt bei rund 50 Prozent und damit im Durchschnitt aller Schiedsstellen im Amtsbezirk Nauen. Hinzu kommen jährlich ca. 10 bis 15 sogenannte „Tür- und Angelfälle“. Das sind Fälle, in denen Schiedspersonen um Rat in einer Streitigkeit gebeten werden, ohne dass es anschließend zum Schlichtungsverfahren kommt.
Bürgermeister Heiko Richter: „Oftmals machen unsere Schiedsleute die Erfahrung, dass ein Konflikt zwischen zwei Parteien viel tiefer sitzt und der Anlass für das Schlichtungsverfahren meist nur der bekannte letzte Tropfen war, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte. Lassen Sie uns daher offen innerhalb der Nachbarschaft miteinander umgehen, das Gespräch suchen und auch mal versuchen, die Position des Gegenübers zu verstehen. Auf eine gute Nachbarschaft!“
Bild zur Meldung: Jan Boecker (Direktor des Amtsgerichts), Stefan Marotzke, Friedericke Urban, Karin Klemme, Bürgermeister Heiko Richter, Klemens Wegner, Claudia Scharberger-Schulze, Ute Menke und Michael Hölger



