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Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Antragsberechtigt sind:
Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.
Vom Einzelfall abhängig.
Es gibt keine Frist.
Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport
Referat 23 - Personenstandsrecht
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg