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Landtagswahlvorschlag Änderung

Volltext

Bereits eingereichte Wahlvorschläge für die Landtagswahl (Kreiswahlvorschlag und Landesliste) können bis zum Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist kann ein Wahlvorschlag nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei

Bearbeitungsdauer

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Fristen

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Zuständigkeit

Kreiswahlleitungen, Landeswahlleitung

Zuständige Stelle(n)

 
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