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Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Ausnahmegenehmigung

Volltext

Weitere Informationen folgen in Kürze. Der Online-Dienst steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.

Rechtsgrundlage(n)

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Zuständige Stelle(n)

 
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