• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Falknerjagdschein Änderung

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• Jagdschein

• Falknerjagdschein

Voraussetzungen

• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Änderung von Namen oder Wohnsitz

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Fristen

Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen