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Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
;Ministerium des Innern und für Kommunales, Abteilung 2, Referat 23
Kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter (Bürgeramt)