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Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Abgabe
25 EUR (FIX)
Jagdabgabe
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg