Schriftgröße
100%
Gebühr
49 EUR (FIX)
Abgabe
5 EUR (FIX)
Jagdabgabe
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.
Sie können Ihren Tagesjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein. Ein Tagesjagdschein wird Ihnen für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Wenn Ihnen der deutsche Tagesjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Die Behörde kann Ihnen Ihren Tagesjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen: