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Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Gebühr
64 EUR (FIX)
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins