• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

grenzüberschreitende Zahlungen beim Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen

Volltext

Handel mit Waren und Dienstleistungen

Verkauf von Waren in der EU

Im EU-Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr, sofern die vorgegebenen Standards eingehalten werden. Erfahren Sie, welche EU-Produktanforderungen Sie beachten müssen, und wann Sie Ihre Warenströme melden müssen.

Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

Je nach Dauer und Angebot Ihrer Dienstleistungen können Sie in einem anderen EU-Land tätig werden, ohne dort ein Unternehmen oder eine Niederlassung zu gründen. Erfahren Sie, unter welchen Umständen dies in welchem Wirtschaftszweig und bei welcher Art von Verkäufen möglich ist.

Elektronischer Handel, Fernabsatz und Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen

Für den Fernabsatz, also den Verkauf von Waren ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden, gelten bestimmte Regeln. Zum Beispiel müssen Sie klare Informationen in schriftlicher Form bereitstellen. Ihr Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Strafzahlung und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Your Europe Portal (Europäische Kommission)

Fachlich freigegeben am

23.06.2022

Zuständige Stelle(n)

Your Europe Portal (Europäische Kommission)

Postanschrift

10117 Berlin, Stadt
(Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, B-1049 Brüssel, BELGIEN)

 
See bei schönem Wetter
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen