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Vorschriften im Todesfall

Volltext

Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium des Innern (BMI)

Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

 
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