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Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.
Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.
§ 92a Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EstG)
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel
Postanschrift
10868 Berlin, Stadt