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Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

Volltext

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Voraussetzungen

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.

Bearbeitungsdauer

Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

30.08.2024

Zuständigkeit

Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.

Zuständige Stelle(n)

 
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