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Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung

Volltext

Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  - Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  - Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Verfahrensablauf

Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg – Referat 13

Fachlich freigegeben am

19.06.2024

Zuständigkeit

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

Zuständige Stelle(n)

 
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