Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter