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Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme

Volltext

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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