Schriftgröße
100%
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), Referat 15
Es gibt keine Frist.
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Adresse
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift
Postfach:90 0236
14438 Potsdam