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Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen.
Abgabe
EUR (VARIABEL)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Adresse
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift
Postfach:90 0236
14438 Potsdam