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zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

Volltext

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)

Erforderliche Unterlagen

Antrag

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.

Fristen

Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Zuständigkeit

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Salzburger Straße 21 - 25

10825 Berlin

Zuständige Stelle(n)

 
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