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Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen

Volltext

Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.

Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.

Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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