Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen
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Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum in einer Denkmalliste erfasst.
Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt.
Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte können die Feststellung der Denkmaleigenschaft durch einen Verwaltungsakt beantragen.