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Kahlschlag im Schutzwald

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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