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Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Es gibt keine Antragsfrist.
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Adresse
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
(Haus 5)