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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektor / Desinfektorin Erteilung

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor erteilt.    

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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