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Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung

Volltext

Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bauantragsunterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.

Bearbeitungsdauer

2 Monate

Fristen

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

  •  Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständigkeit

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Adresse
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam

 
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