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Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte

Rechtsgrundlage(n)

1. EU VO: 947/2019  
2. § 21b Absatz 2 LuftVO
3. Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder (Aktualisierung in Arbeit)

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter
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