Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Erinnerungsstein

Volltext

Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.

Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter