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Ukrainische Flüchtlinge Hilfeleistung Koordination

Volltext

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine fliehen Hunderttausende Menschen vor Krieg und Gewalt. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten zum Beispiel private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

Auf der Seite des Sozial- und Integrationsministerium stehen Informationen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten im Land Brandenburg bereit.

Sie finden außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weiterführende Informationen

Zuständigkeit

Zuständig für Asylanträge in Brandenburg ist die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Ansprechpunkt

Ansprechpunkte sind im Land Brandenburg die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg


 
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