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Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf Anmeldung

Volltext

Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind stets Bestandteile staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.

Gemäß § 40 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ruht die Berufsschulpflicht während der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung. Sollten jedoch Teilnehmer und Betrieb am Schulbesuch interessiert sein, insbesondere wenn eine Anrechnung der Zeit der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung erfolgen soll, so haben sie die Möglichkeit, in individueller Absprache mit der zuständigen Schule die Teilnahme als Gasthörer zu beantragen.

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)

 
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