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Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung

Volltext

Die Anmeldung an Berufsschulen erfolgt für Jugendliche mit einem Berufsausbildungsvertrag durch ihren Ausbildungsbetrieb. Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen werden vom Träger der Maßnahme an dem OSZ angemeldet. 

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag und ohne Aufnahmezusage in einen schulischen Bildungsgang oder in eine berufsvorbereitende Maßnahme melden sich am für den Wohnsitz zuständigen OSZ bis zum 1. September (Berufsfachschule Grundbildung) selbständig an.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum bis zum 1. September

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34

Fachlich freigegeben am

26.05.2020

Zuständigkeit

Schule

Ansprechpunkt

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34

Zuständige Stelle(n)

 
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