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Forderungen Beitreibung

Volltext

Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.

Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Vollstreckung durch den Zoll

Zuständige Stelle(n)

203 Forderungsmanagement

Adresse
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Oliver Stein
Telefon 03322 281-262

 
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