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Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

Volltext

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständigkeit

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden

Zuständige Stelle(n)

 
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