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Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

Rechtsgrundlage(n)

Volltext

Eine gewählte bzw. bestellte Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Frauenvertreterin oder Beauftragte für Chancengleichheit) ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Funktion innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt.

Zuständige Stelle(n)

 
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