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abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Volltext

Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Voraussetzungen

-ggf. Abschleppfahrzeug

Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

Zuständige Stelle(n)

322 Verkehrsordnungswidrigkeiten

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Kerstin Wöstenfeld-Paul
Telefon 03322 281-344

 
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