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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

Zuständigkeit

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Zuständige Stelle(n)

141 Bürgerservice

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständige Mitarbeiter

Herr Oliver Hödt
Informations Desk

 
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