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Baugenehmigung Statusabfrage

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über ein Auskunftsmodul unter dem Namen „Bauen online“ abzufragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.

Voraussetzungen

Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.

Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Anmeldevorgang auf der Internetseite der unteren Bauaufsichtsbehörde, der Status wird angezeigt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

19.08.2019

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

Zuständige Stelle(n)

 
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