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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung

Volltext

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Bearbeitungsdauer

1-6 Monate

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständigkeit

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Zuständige Stelle(n)

 
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